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Nürnberg Pass

Information

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Sie möchten einen Antrag auf Steuerermäßigung "Nürnberg Pass" nach § 7 Abs.1 Nr. 4 Hundesteuersatzung für nachfolgendes Veranlagungsjahr stellen. Für eine Beantragung benötigen Sie einen aktuellen Nürnberg-Pass und Ihre Hundesteueranmeldung.