Information
*
Pflichtfelder
Diese Seite enthält Pflichtfelder. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen markiert.
Sie möchten einen Antrag auf Steuerermäßigung "Nürnberg Pass" nach § 7 Abs.1 Nr. 4 Hundesteuersatzung für nachfolgendes Veranlagungsjahr stellen. Für eine Beantragung benötigen Sie einen aktuellen Nürnberg-Pass und Ihre Hundesteueranmeldung.