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Übermittlung qualifiziert signierter Dokumente

Wichtiger Hinweis

Dokumente, die demSchriftformerfordernis unterliegen, könnengrundsätzlich auch elektronisch übermittelt werden, sofern das Dokumentmit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wird. Diequalifizierte Signatur von Dokumenten (Dateien) wird nur in denFormaten PDF-inline oder PKCS#7 entgegen genommen. Zugelassen sindqualifizierte Signaturzertifikate von akkreditiertenZertifizierungsdiensteanbietern. SignierteE-Mails werden nur im S/MIME-Format angenommen, sie sind jedoch keinErsatz für die die Schriftform ersetzende qualifizierte Signatur.

Bittebeachten Sie, dass aus Gründen der Rechtssicherheitinsbesondere eine Widerspruchseinlegung ohne Unterschriftoder qualifizierte elektronische Signatur nichtals ausreichend angesehenwird. AusführlicheInformationen zur qualifiziertenelektronischen Signatur finden Sie imInternet unter anderem hier.