Ich möchte eine Versammlung anzeigen.
Wichtige Hinweise
Eilversammlungen (kurzfristiger Anlass)
Entsteht der Anlass für eine Versammlung kurzfristig (Eilversammlung), muss sie spätestens zeitgleich mit ihrer Bekanntgabe telefonisch, schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Ordnungsamt oder bei der Polizei angezeigt werden.
Hinweis für das Wochenende und Feiertage
Das Ordnungsamt ist außerhalb der regulären Dienstzeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen nicht besetzt.
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag:-
Mittwoch und Freitag:-
Online Anzeigen werden außerhalb dieser Zeiten nicht gelesen oder weitergeleitet.
In diesen Zeiten muss die Versammlung direkt bei der zuständigen Polizeiinspektion angezeigt werden. Eine Online Anzeige beim Ordnungsamt reicht außerhalb der regulären Dienstzeiten nicht aus.
Spontanversammlungen (ohne jede Vorbereitung)
Wenn sich die Versammlung aus einem unmittelbaren Anlass ohne Vorbereitung und ohne Veranstalter entwickelt (Spontanversammlung), entfällt die Anzeigepflicht. Die Polizei sollte aber trotzdem so bald wie möglich verständigt werden. Eine Online Anzeige beim Ordnungsamt reicht außerhalb der regulären Dienstzeiten nicht aus.