Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.
Stadt Nürnberg, Referat für Schule und Sport / Schülerbeförderung, Hauptmarkt 18, 90403 Nürnberg Telefon: 09 11 / 2 31 - 0
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Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg, Behördlicher Datenschutz, Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg Telefon: 09 11 / 2 31 - 0
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Ihre Daten werden erhoben, um einen möglichen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs zu prüfen und gewähren zu können.
Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Art. 1 und 3 SchKfrG, § 1 SchBefV
- zur Ausstellung und Abrechnung der Fahrkarten und Fahrausweise: VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Südliche Fürther Straße 5 90429 Nürnberg - zum Abgleich der Daten mit den Melderegisterdaten: Einwohnermeldeamt - bei Schülern, die nicht den ÖPNV nutzen: Zur Schülerbeförderung beauftragten Taxiunternehmen und Fahrdienstleister.
Es erfolgt keine Übermittlung an Drittländer.
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist (5 Jahre, haushaltsrechtliche Fristen 10 Jahre).
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landes- beauftragten für den Datenschutz.
Die Daten werden für die Gewährung des Anspruchs auf Kostenfreiheit des Schulwegs und zum Abgleich der Schülerdaten bei Bestellung des verbundweitem Jahresticket der VGN benötigt. Ohne Angabe kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft bei der verantwortlichen Dienststelle widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf wird davon nicht beeinträchtigt.