Datenschutzhinweis Hundesteuer

Datensicherheit

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.

Verantwortlich für die Datenerhebung

Stadt Nürnberg, Kassen- und Steueramt , Theresienstraße 7, 90403 Nürnberg Telefon: 09 11 / 2 31 - 0

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular

Datenschutz

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:

Stadt Nürnberg, Behördlicher Datenschutz, Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg Telefon: 09 11 / 2 31 - 0

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Hundesteuer Art. 6 Abs. 1 DSGVO

Kommunalabgabengesetz, Abgabenordnung der Hundesteuersatzung der Stadt Nürnberg und weiteren Gesetzen

Weitergabe von Daten

Eine Weitergabe von Daten erfolgt ggf. im Rahmen rechtlich vorgesehener Fälle, insbesondere nach den Vorschriften der Abgabenordnung.

Es erfolgt keine Übermittlung.

Speicherzeitraum

Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist. 10 Jahre ab Schluss des Kalenderjahres der Erledigung.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landes- beauftragten für den Datenschutz.

Erforderlichkeit der Datenangabe

Nach KAG, AO, der Hundesteuersatzung der Stadt Nürnberg und weiteren Gesetzen sind die Daten für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Hundesteuer erforderlich. Ohne Vorliegen der Daten kann keine Anmeldung erfolgen.

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Ein Widerrufsrecht ist hier nicht möglich.