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Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
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Behördlicher Datenschutz
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Die Erhebung der Daten dient der Durchsetzung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen und verwaltungsrechtlicher Maßnahmen und ist für Kontrollen, Anträge, Anfragen, Verbraucherbeschwerden, Ermittlungen, Verwaltungs-, Bußgeld- und Strafverfahren erforderlich.
Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Art. 21, 21a Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG), Art. 6 VO (EG) Nr. 852/2004 (Verordnung über Lebensmittelhygiene), Art. 3 Ziffer 2 VO (EG) Nr. 178/2002
Zur Durchführung von Verwaltungsmaßnahmen (z.B. Anordnungen, Bußgeld- u. Strafverfahren und anderen Tätigkeiten den Lebensmittelüberwachung werden die Daten bei Bedarf an weitere Behörden, die Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Regierung von Mittelfranken, Landesamt für Gesundheit u. Lebensmittelsicherheit, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt u. Verbraucherschutz weitergegeben.
Es erfolgt keine Übermittlung.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt grundsätzlich 10 Jahre gemäß Aktenzeichen 514 des Bayerischem Einheitsaktenplans.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Nach dem Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) sind die Daten für Maßnahmen der Lebensmittelüberwachung erforderlich, um Lebensmittelkontrollen und Probennahmen durchzuführen.
Ein Widerrufsrecht ist nicht möglich.