Sie sind verpflichtet, jede Änderung Ihrer Anschrift, des Kfz-Kennzeichens, der Haltereigenschaft bzw. der dauernden Nutzung des Fahrzeuges und das Vorhandensein einer Garage oder eines anderen Stellplatzes dem Einwohneramt der Stadt Nürnberg mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass für Fahrzeuge ab 3,5 t kein Bewohnerparkausweis ausgestellt wird.
Bei einem Wegzug aus der eingetragenen Bewohnerparkzone, der Änderung des Kfz-Kennzeichens, der Inanspruchnahme einer Garage oder eines anderweitigen Stellplatzes oder bei Änderung der Haltereigenschaft bzw. der dauernden Nutzung des Fahrzeuges endet die Sonderparkberechtigung zum Zeitpunkt des Eintrittes dieser Tatsache und somit vor dem eigentlichen Fristablauf.
Der Bewohnerparkausweis ist dann unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben.
Der Bewohnerparkausweis ist gut lesbar im Fahrzeug auszulegen.
Bei Wegzug aus dem Bewohnerparkgebiet erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr.
Fahrzeuge mit einem Gewicht ab 2,8 t dürfen aufgrund des Gewichtes nicht auf Bewohnerparkplätzen auf Gehsteigen abgestellt werden, sondern nur auf Bewohnerparkplätzen in Parkbuchten oder am Fahrbahnrand.
Datenschutzhinweis Antrag Bewohnerparkausweis Datensicherheit.
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen. Verantwortlich für die Datenerhebung Stadt Nürnberg Einwohneramt:
Äußere Laufer Gasse 25 90403; Nürnberg Telefon: 09 11 / 2 31 - 0
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular Datenschutz Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an: Stadt Nürnberg Behördlicher Datenschutz Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Telefon: 09 11 / 2 31 – 51 15
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 DSGVO Beantragung eines Bewohnerparkausweises VwV zu § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO Weitergabe von Daten Es erfolgt keine Weitergabe von Daten Übermittlung an Drittländer Es erfolgt keine Übermittlung. Speicherzeitraum Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist. 5 Jahre Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Erforderlichkeit der Datenangabe Nach VwV zu § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO sind die Daten für die Beantragung eines Bewohnerparkausweises erforderlich. Die Daten werden für die Bearbeitung benötigt. Ohne Angabe ist keine Bearbeitung möglich. Widerrufsrecht bei Einwilligung Ein Widerrufsrecht ist nicht möglich.
Stadt Nürnberg w ww.mein.nuernberg.de 330.016a 09.2019 Bewohnerparkausweis.