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Stadt Nürnberg – Jugendamt
Dietzstraße 4
90443 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 – 0
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Das Jugendamt verarbeitetet folgende personenbezogenen Daten von Ihnen und Ihren betroffenen Kindern: Personenstammdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum), Anschrift
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2
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Erlass/Übernahme des Teilnahmebeitrags zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege und Bezuschussung von individuellen Freizeitmaßnahmen Art. 6 Abs. 1 DSGVO, § 90 Abs. 3 und 4 Achtes Buch Sozialgesetz- buch (SGB VIII), § 11 Abs. 3 Nr. 5 SGB VIII
Die Daten werden von Ihnen erhoben.
Servicestelle Kita-Platz zur Klärung der Betreuungssituation*
Unterhaltsvorschussstelle zur Klärung der Einkommens- oder Aufenthaltsverhältnisse*
Wirtschaftliche Jugendhilfe, Hilfen zur Erziehung zur Klärung der Einkommens- oder Aufenthaltsverhältnisse*
Amtsbeistandschaft zur Klärung der Einkommensverhältnisse*
Allgemeiner Sozialdienst zur Klärung der Einkommens- oder Aufenthaltsverhältnisse oder des notwendigen Betreuungsumfangs*
Einnahmenverwaltung der städtischen Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zur Klärung der individuellen Beitrags- höhe, des Betreuungszeitraums und zur Abstimmung des Forderungseinzugs
Amtsleitung und deren übergeordnete Stellen zur Klärung von Beschwerden und Anfragen von Eltern
Einwohnermeldestellen zur Prüfung des Wohnsitzes*
Ausländerbehörden zur Prüfung des Aufenthaltsstatus bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern*
Jugendämter zur Klärung der örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung*
Regierung v. Mittelfranken im Rahmen d. Widerspruchsverfahren
Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg bei der Auszahlung der Leistung und Rückforderung von zu Unrecht erbrachten Leistungen
Zentraler Ermittlungsdienst der Stadt Nürnberg zur Klärung der Aufenthaltsverhältnisse oder zur Ermittlung der Einkommensverhältnisse
Kindertageseinrichtungen und Anbieter von Freizeitmaßnahmen zur Information über Leistungsgewährung oder Versagung
Agentur Familie und Beruf Nürnberg zur Prüfung der Notwendigkeit der Kinderbetreuung*
fmf Familienbüro gGmbH in Stein und Tagespflegebörse Nürnberg e.V zur Klärung der Betreuung in Kindertagespflege
Verwaltungsgerichte im Rahmen der Klageverfahren
Sozialamt der Stadt Nürnberg zur Klärung der Einkommensverhältnisse*
Wohngeldstelle – Sozialamt der Stadt Nürnberg zur Klärung der Einkommensverhältnisse*
Bildung und Teilhabe – Sozialamt der Stadt Nürnberg zur Klärung der Einkommensverhältnisse*
Jobcenter Nürnberg Stadt zur Klärung der Einkommensverhältnisse*
* wenn im Einzelfall veranlasst
Es erfolgt keine Übermittlung an Drittländer.
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgaben Erlass/Übernahme des Teilnahmebeitrags zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertages- pflege und Bezuschussung von individuellen Freizeitmaßnahmen erforderlich ist. Die Aufbewahrungsfrist der Akten beträgt 6 Jahre mit Ablauf des Jahres, in dem das letzte Schriftstück zum Akt geschrieben wurde.
Die Daten werden für die Antragsbearbeitung benötigt. Ohne Angabe ist der Erlass/die Übernahme des Teilnahmebeitrags zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege und die Bezuschussung von individuellen Freizeitmaßnahmen nicht möglich.
Ist beabsichtigt, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den sie im Antragsverfahren erhoben wurden, so stellt das Jugendamt der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung.
Laut Vordruck nicht vorgesehen
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Herausgegeben von der Stadt Nürnberg
Amt für Kinder, Jugend- liche und Familien – Jugendamt Dietzstraße 4
90443 Nürnberg www.jugendamt.nuernberg.de
Stand: 11/2019