Datenschutzhinweis gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)


Gebührenübernahme für Kindertageseinrichtungen, Tagespflege und Ferienmaßnahmen

Datensicherheit

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen. Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht nutzen Sie bitte das Kontaktformular Kinderbetreuungskosten, Telefon 09 11 / 2 31 - 9 04 41.


Verantwortlich für diese Datenerhebung

Stadt Nürnberg – Jugendamt
Dietzstraße 4

90443 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 – 0

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular Jugendamt


Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Das Jugendamt verarbeitetet folgende personenbezogenen Daten von Ihnen und Ihren betroffenen Kindern: Personenstammdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum), Anschrift


Datenschutz

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg

Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31 - 72 73

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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Erlass/Übernahme des Teilnahmebeitrags zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege und Bezuschussung von individuellen Freizeitmaßnahmen Art. 6 Abs. 1 DSGVO, § 90 Abs. 3 und 4 Achtes Buch Sozialgesetz- buch (SGB VIII), § 11 Abs. 3 Nr. 5 SGB VIII


Quelle der Daten

Die Daten werden von Ihnen erhoben.


Weitergabe von Daten


* wenn im Einzelfall veranlasst


Übermittlung an Drittländer

Es erfolgt keine Übermittlung an Drittländer.


Speicherzeitraum

Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgaben Erlass/Übernahme des Teilnahmebeitrags zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertages- pflege und Bezuschussung von individuellen Freizeitmaßnahmen erforderlich ist. Die Aufbewahrungsfrist der Akten beträgt 6 Jahre mit Ablauf des Jahres, in dem das letzte Schriftstück zum Akt geschrieben wurde.


Erforderlichkeit der Datenangabe

Die Daten werden für die Antragsbearbeitung benötigt. Ohne Angabe ist der Erlass/die Übernahme des Teilnahmebeitrags zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege und die Bezuschussung von individuellen Freizeitmaßnahmen nicht möglich.


Verarbeitung für einen anderen Zweck

Ist beabsichtigt, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den sie im Antragsverfahren erhoben wurden, so stellt das Jugendamt der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung.


Widerrufsrecht bei Einwilligung

Laut Vordruck nicht vorgesehen


Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.


Herausgegeben von der Stadt Nürnberg

Amt für Kinder, Jugend- liche und Familien – Jugendamt Dietzstraße 4

90443 Nürnberg www.jugendamt.nuernberg.de


Stand: 11/2019