Datenschutzhinweis für die Beantragung eines Verkehrswertgutachtens


Verantwortlich für die Datenerhebung

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg

- vertreten durch den Vorsitzenden des Gutachterausschusses - Bauhof 5

90402 Nürnberg

Tel. 09 11 / 2 31 – 44 00


Datenschutz

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an: Stadt Nürnberg

Behördlicher Datenschutz Rathausplatz 2

90403 Nürnberg

Tel. 09 11 / 2 31 – 51 15


Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Erstellung und Abrechnung von Verkehrswertgutachten (§193 BauGB) Art. 6 Abs. 1 DSGVO


Weitergabe von Daten

Eine Weitergabe von Daten erfolgt an die bei der Gutachtenerstellung beteiligten Dritten soweit dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist.


Übermittlung an Drittländer

Es erfolgt keine Übermittlung.


Speicherzeitraum

Ihre Daten werden bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses 10 Jahre gespeichert.

Eine Ausfertigung des Gutachtens sowie die dazugehörenden Unterlagen werden elektronisch archiviert und mindestens 10 Jahren aufbewahrt.

Die für Abrechnungszwecke erforderlichen Daten werden bei der Stadt Nürnberg gespeichert.


Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.


Erforderlichkeit der Datenangabe

Die Daten werden für die Antragsbearbeitung benötigt.


Widerrufsrecht bei Einwilligung

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft bei der verantwortlichen Dienststelle widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf wird davon nicht beeinträchtigt.