Datenschutzhinweis Antrag auf Zuschuss zu einem Komposter

Datensicherheit

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.

Verantwortlich für die Datenerhebung

Stadt Nürnberg, Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg ASN, Am Pferdemarkt 27, 90439 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 – 0

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: asn-komposterzuschuss@stadt.nuernberg.de

Datenschutz

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:

Stadt Nürnberg

Behördlicher Datenschutz

Rathausplatz 2

90403 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 – 51 15

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Beantragung eines Zuschusses zum Komposterkauf

Art. 6 Abs. 1 DSGVO

§ 10 Abfallgebührensatzung der Stadt Nürnberg (AbfGebS)

Weitergabe von Daten

Es erfolgt keine Weitergabe von Daten.

Es erfolgt keine Übermittlung.

 

Speicherzeitraum

Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gem. § 69 KommHV-D für 10 Jahre gespeichert.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Erforderlichkeit der Datenangabe

Die Daten werden für die Beantragung benötigt. Ohne Angaben ist die Gewährung eines Zuschusses zu einem Komposterkauf nicht möglich.

 

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Ein Widerrufsrecht ist hier nicht möglich.