Datenschutzhinweis
Verantwortlich für die Datenerhebung
Stadt Nürnberg
Stab Wohnen
Marienstraße 6
90402 Nürnberg,
Telefon: 09 11 / 2 31-2 03 64
Telefax: 09 11 / 2 31-75 41
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Datenschutz
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 - 0
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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG i.V.m. ZwEWG, § 11 Abs. 1 ZwEVS verarbeitet.
Die übermittelten Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrages bei uns gespeichert.
Weitergabe von Daten
Ihre Daten werden, soweit es zur Antragsbearbeitung notwendig ist, an die Bauordnungsbehörde zur Klärung der bauordnungsrechtlichen Genehmigung der Wohneinheit, an die Bußgeldstelle zur Bearbeitung von möglichen Bußgeldverfahren und an das Einwohnermeldeamt der Stadt Nürnberg zur Klärung der melderechtlichen Situation von Betroffenen weitergegeben.
Sofern es erforderlich ist, Ihre Daten an weitere Stellen zu übermitteln, informieren wir Sie im Vorfeld gesondert.
Übermittlung an Drittländer
Es erfolgt keine Übermittlung.
Speicherzeitraum
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg unter der Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke 10 Jahre gespeichert.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Erforderlichkeit der Datenangabe
Die Daten werden für die Antragsbearbeitung benötigt. Ohne Angabe ist Ihr Antrag zur Genehmigung einer Zweckentfremdung von Wohnraum nicht möglich.
Grundsätzliche Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutz bei der Stadt Nürnberg