Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 - 0
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 - 0
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
Benötigte Unterlagen für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheines
Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG-E i.V.m. Fahrerlaubnisverordnung (FeV), Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie§§ 1 - 4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. Anlage zu § 1 GebOst
Kraftfahrtbundesamt, andere Fahrerlaubnisbehörden sowie anlaßbezogen an die in FeV und StVG aufgeführten Behörden sowie die zur Bezahlung nötigen Daten an die Stadtsparkasse Nürnberg und den beauftragten Bezahldienstleister
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.
5 Jahre ab Aushändigung des Internationalen Führerscheines
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landes- beauftragten für den Datenschutz.
Nach den oben genannten Rechtsgrundlagen sind die Daten erforderlich. Die Daten werden zur Bearbeitung des Antrages auf einen Internationalen Führerschein benötigt sowie zur Abwicklung des Bezahlvorgangs im Rahmen der Antragstellung.
Ein Widerrufsrecht ist nicht möglich.