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Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 - 0
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Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 - 51 15
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Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Erteilung einer Gewerbeauskunft
Art. 4 und 5 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG), § 14 Abs. 5 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO)
Für die Abwicklung des Bezahlvorgangs im Antragsverfahren werden die dafür erforderlichen Daten an den jeweiligen Zahlungsdienstleister weitergegeben.
Es erfolgt keine Übermittlung.
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.
Gem. § 69 Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik) beträgt die Aufbewahrungspflicht für Finanzbelege 10 Jahre.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Nach Art. 4 und 5 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG), § 14 Abs. 5 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO) sind die Daten für die Erteilung einer Gewerbeauskunft erforderlich.
Die Daten werden ausschließlich für die Zahlungsabwicklung benötigt.
Ein Widerrufsrecht ist hier nicht möglich.