Datenschutzhinweis Karteikartenabschrift


Datensicherheit

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.


Verantwortlich für die Datenerhebung

Stadt Nürnberg 

Ordnungsamt 

Innerer Laufer Platz 3 

90403 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 - 0

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Datenschutz

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an: 

Stadt Nürnberg

Behördlicher Datenschutz 

Fünferplatz 2

90403 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 - 51 15

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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 Abs. 1 DSGVO

Übermittlung der Fahrerlaubnisdaten / Fahrerlaubnisakte an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde

§§ 48 ff. Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 73 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) i. V. m. § 52 StVG


Weitergabe von Daten

Die Daten werden an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde i. S. d. § 73 FeV sowie Art 7 und 15 der 3. EU - Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG weitergegeben und logal gegen Bearbeitung gesperrt.


Übermittlung an Drittländer

Es erfolgt eine Übermittlung an Drittländer nur auf Antrag der/des Betroffenen (§ 55 StVG).


Speicherzeitraum

Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.

Die Daten werden nach § 61 Abs. 1 StVG mit der Mitteilung über den Tod der betreffenden Person gelöscht bzw. nach § 61 Abs. 4 StVG mit der Vollendung des 110. Lebensjahres der betroffenen Person.


Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).


Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.


Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.


Erforderlichkeit der Datenangabe

Nach §§ 48 ff. Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 73 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) i. V. m. § 52 StVG sind die Daten für die Übermittlung der Fahrerlaubnisdaten / Fahrerlaubnisakte an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.

Die Daten werden von der zuständigen Behörde nach §§ 50 ff. StVG benötigt. Diese werden auf Antrag der/des Betroffenen dorthin übermittelt. Ohne Angabe ist eine Übermittlung nicht möglich.

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Ein Widerrufsrecht ist hier nicht möglich.