Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 - 0
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 - 51 15
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Übermittlung der Fahrerlaubnisdaten / Fahrerlaubnisakte an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde
§§ 48 ff. Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 73 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) i. V. m. § 52 StVG
Die Daten werden an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde i. S. d. § 73 FeV sowie Art 7 und 15 der 3. EU - Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG weitergegeben und logal gegen Bearbeitung gesperrt.
Es erfolgt eine Übermittlung an Drittländer nur auf Antrag der/des Betroffenen (§ 55 StVG).
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.
Die Daten werden nach § 61 Abs. 1 StVG mit der Mitteilung über den Tod der betreffenden Person gelöscht bzw. nach § 61 Abs. 4 StVG mit der Vollendung des 110. Lebensjahres der betroffenen Person.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Nach §§ 48 ff. Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 73 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) i. V. m. § 52 StVG sind die Daten für die Übermittlung der Fahrerlaubnisdaten / Fahrerlaubnisakte an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.
Die Daten werden von der zuständigen Behörde nach §§ 50 ff. StVG benötigt. Diese werden auf Antrag der/des Betroffenen dorthin übermittelt. Ohne Angabe ist eine Übermittlung nicht möglich.
Ein Widerrufsrecht ist hier nicht möglich.