Datenschutzhinweis Baustellenüberwachung, Anzeige eines Gebäudeabbruchs

Datensicherheit

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.

Verantwortlich für die Datenerhebung

Stadt Nürnberg, Umweltamt - Technischer Umweltschutz, Bauhof 2, 90402 Nürnberg Telefon: 09 11 / 2 31 - 0

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Datenschutz

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:

Stadt Nürnberg, Behördlicher Datenschutz, Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg Telefon: 09 11 / 2 31 - 0

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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Das Formular Baustellenüberwachung dient zur Gewinnung ergänzender Informationen, zu denen seitens der Abfallerzeuger eine Auskunftspflicht über die Abfallbewirtschaftung gemäß KrwG besteht.

Art. 6 Abs. 1 DSGVO

§ 47 Abs. 3 KrwG

Weitergabe von Daten

Es erfolgt keine Weitergabe von Daten. Es erfolgt keine Übermittlung.

Speicherzeitraum

Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist. Löschung nach 5 Jahren nach Ablauf des Dokuments gemäß § 23 PauswG.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landes- beauftragten für den Datenschutz.

Erforderlichkeit der Datenangabe

Nach § 47 Abs. 3 KrwG sind die Daten für die Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen erforderlich.

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Ein Widerrufsrecht ist hier nicht möglich.