Datenschutzhinweis Bohranzeige gemäß § 49 WHG und Art. 30 BayWG

Datensicherheit

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.

Verantwortlich für die Datenerhebung

Stadt Nürnberg

Umweltamt - Technischer Umweltschutz 

Bauhof 2

90402 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 - 36 47

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Datenschutz

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an: 

Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz 

Rathausplatz 2

90403 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 - 51 15

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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 Abs. 1 DSGVO

Erteilung einer Anzeigenbestätigung bzw. einer wasserrechtlichen Erlaubnis 

Bohranzeige nach § 49 WHG und Art. 30 BayWG


Weitergabe von Daten

Datenweitergabe erfolgt nur an Behörden, soweit diese in die Fallbehandlung mit eingebunden werden müssen und die Kenntnis der Daten hierfür unerlässlich ist.

Übermittlung an Drittländer Es erfolgt keine Übermittlung. 

Speicherzeitraum

Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur

Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Erforderlichkeit der Datenangabe

Nach § 49 WHG und Art. 30 BayWG sind die Daten für die Bohranzeige erforderlich.

Die Daten werden für die Anzeigebearbeitung und deren amtlichen Bestätigung benötigt.

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Ein Widerrufsrecht ist hier nicht möglich.