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Stadt Nürnberg
Umweltamt - Technischer Umweltschutz
Bauhof 2
90402 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 - 36 47
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Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 - 51 15
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Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Erteilung einer Anzeigenbestätigung bzw. einer wasserrechtlichen Erlaubnis
Bohranzeige nach § 49 WHG und Art. 30 BayWG
Datenweitergabe erfolgt nur an Behörden, soweit diese in die Fallbehandlung mit eingebunden werden müssen und die Kenntnis der Daten hierfür unerlässlich ist.
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur
Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Nach § 49 WHG und Art. 30 BayWG sind die Daten für die Bohranzeige erforderlich.
Die Daten werden für die Anzeigebearbeitung und deren amtlichen Bestätigung benötigt.
Ein Widerrufsrecht ist hier nicht möglich.