90429 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 – 77 848
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an: Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 – 51 15
Erfassung der Stammdaten für die Anmeldung von SchülerInnen an weiterbildenden Schulen Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Art. 85 BayEUG, § 9 GSO
Empfänger: Bay. Staatsministerium für Unterricht und Kultus gem. Art. 85 (2) Satz 1 BayEUG Empfänger: Stadt Nürnberg/Amt f. allg. Schulen gem. § 3 (1) SchBefV, Art. 35 ff BayEUG, Art. 118 BayEUG
Es erfolgt keine Übermittlung. Bei Übermittlung in Drittländer.
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der ge- setzlichen Aufbewahrungsfristen gem. § 37 BaySchO für die Aufgaben erforderlich ist.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhe- bung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durch- geführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Daten- schutz.
Nach Art. 85 BayEUG sind die Daten für die Anmeldung erforderlich.
Die in der Anmeldung nicht als Pflichtfelder gekennzeichneten Angaben sind freiwillig, die Angabe entspricht der Einwilligung zur Verwendung nach o.g. Zweck.
Bei der Abfrage der Zustimmung zur Nutzung der Daten für Veröffentlichungen/Fahrausweise wer- den die Daten für die Antragsbearbeitung/Veröffentlichungen benötigt.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft bei der verantwortlichen Dienststelle widerru- fen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf wird davon nicht beeinträchtigt.
Bei den Pflichtfeldern: Ein Widerrufsrecht ist hier nicht möglich.