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Stadt Nürnberg Behördlicher Datenschutz Fünferplatz 2
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Ihre Daten werden auf Grundlage von Art Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG
i.V.m. Art. 18 Abs. 1 und 2 BayWoBindG, Art.24 BayWoBindG, Nrn. 2.1 bis 2.4, 13.1, 13.5, 14.3, 29 und 30 VVWoBindR) verarbeitet.
Die übermittelten Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrages bei uns gespeichert.
Ihre Daten werden, soweit es zur Antragsbearbeitung notwendig ist, an das Einwohnermeldeamt der Stadt Nürnberg zur Klärung der melderechtlichen Situation von Betroffenen, an das Grundbuchamt zur Klärung des berechtigten Interesses, an das Amt für Geoinformation der Stadt Nürnberg zur Einsichtnahme der Eigentümerdaten in GIS weitergegeben.
Des Weiteren werden Daten über den Status „öffentlich gefördert“ an das Zentralfinanzamt, an das Sozialamt (SHA/3-1) und an die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) weitergegeben.
Sofern es erforderlich ist, Ihre Daten an weitere Stellen zu übermitteln, informieren wir Sie im Vorfeld gesondert.
Es erfolgt keine Übermittlung.
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg unter der Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bis 10 Jahre nach Bindungsende der geförderten Wohneinheit gespeichert.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Die Daten werden für die Antragsbearbeitung benötigt. Ohne Angabe ist Ihr Antrag zur Genehmigung einer Zweckentfremdung von Wohnraum nicht möglich.
Grundsätzliche Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutz bei der Stadt Nürnberg