Datenschutzhinweis Kinderbetreuungskosten Bescheinigung für Steuererklärung oder Arbeitgeber

Datensicherheit

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.

Verantwortlich für die Datenerhebung

Stadt Nürnberg, Jugendamt, Dietzstr. 4, 90443 Nürnberg Telefon: 09 11 / 2 31 - 0

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Datenschutz

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:

Stadt Nürnberg, Behördlicher Datenschutz, Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg Telefon: 09 11 / 2 31 - 0

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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Stundung/Ratenzahlung von Gebühren, Ausstellung eines Ferienpasses, Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen von Vergabeverfahren als Freihändige Vergabe, Bescheinigung für Steuererklärung oder Arbeitgeber

Art. 6 Abs. 1 DSGVO

Art. 6 Abs. 1 DSGVO Art.62 GO, §222 AO i. v. m. §32 KommHV, Art. 38 Abs. 2 GO § 3 Abs. 5 VOL/A

Weitergabe von Daten

- Stundung/Ratenzahlung an Kassen- und Steueramt zur Überwachung des Zahlungseingangs bzw. Anstoß des Mahnverfahrens - bei Auftragserteilung nach Abgabe eines Angebotes an bedarfstragende Einrichtung zum Vollzug der Leistung - Keine Weitergabe in den Fällen „Ferienpass“

Es erfolgt keine Übermittlung.

Speicherzeitraum

Haushaltsrelevante Daten: 10 Jahre Aufbewahrungsfrist

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landes- beauftragten für den Datenschutz.

Erforderlichkeit der Datenangabe

Die Daten werden für die Antragsbearbeitung benötigt. Ohne Angabe ist die Gewährung eines Stundungs- bzw. Ratenplans, die Ausstellung eines Ferienpasses, Bescheinigung sowie eine Vergabebearbeitung nicht möglich.

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Ein Widerrufsrecht ist nicht möglich.