Datenschutzhinweis Öffentlichkeitsbeteiligung

Datensicherheit
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen.

Verantwortlich für die Datenerhebung
Stadt Nürnberg
Stadtplanungsamt
Lorenzer Straße 30
90402 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 - 0
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Datenschutz
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31 - 51 15
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Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Verwendung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Weitergabe von Daten
Ablage in der Akte des Bauleitplanverfahrens

Übermittlung an Drittländer
Es erfolgt keine Übermittlung.

Speicherzeitraum
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.
Im Rahmen von Bauleitplanverfahren erfolgt eine dauerhafte Aufbewahrung.

Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Erforderlichkeit der Datenangabe
Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sind die Daten für die Verwendung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erforderlich.
Ohne Angabe der Daten ist eine Behandlung im Bauleitplanverfahren nicht möglich.

Widerrufsrecht bei Einwilligung Ein Widerrufsrecht ist nicht möglich.