Datenschutzhinweise der Bauordnungsbehörde


Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 12 und 13 der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg


Verantwortlich für die Datenerhebung

Stadt Nürnberg Bauordnungsbehörde Bauhof 5

90402 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 – 43 30

Kontaktformular zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: https://www.nuernberg.de/global/ajax_kontaktformular.html?cfid=102803


Datenschutz

Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an: Stadt Nürnberg

Behördlicher Datenschutz Rathausplatz 2

90403 Nürnberg

Telefon: 09 11 / 2 31 – 51 15

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Verarbeitungstätigkeiten:

Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO):


Übermittlung an Drittländer

Es erfolgt keine Übermittlung.


Speicherzeitraum

Bauantrags- und Baugenehmigungsdaten (einschließlich Genehmigungsfreistellungsdaten), Aufteilungspläne und Abgeschlossenheitsbescheinigungen, denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse, etc. sind grundstücksbezogen. Sie dürfen nicht gelöscht werden, weil sie Bestandsschutz genießen. Auch bauaufsichtlichen Maßnahmen werden zur Beweissicherung dauerhaft dokumentiert (z. B. Duldung von sog. Schwarzbauten). Gemäß Art. 5 DSGVO i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Bayer. Archivgesetz und der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 13. Juli 2017 (Az. IIB4-0245- 002/17) sind Akten aus bauaufsichtsrechtlichen Verfahren frühestens nach 20 Jahren an die Archivverwaltung abzugeben. Zumindest bis zu diesem Zeitpunkt muss das einschlägige Schriftgut im vollen Umfang aufbewahrt werden.


Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).


Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.


Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Stand: 21.10.2020

Datenschutzhinweise der Bauordnungsbehörde


Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in eine freiwillige Datenerhebung durch entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Ansonsten ist ein Widerrufsrecht bei Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, nicht möglich.

Stand: 21.10.2020